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Änderung TTDSG, – Achtung Cookies, ab 01.12.2021 gilt:

Beim neuen TTDSG geht es vor allem um Cookies und deren Einwilligung. Hiermit wird die bestehende EU Richtlinie in nationales Gesetzt umgewandelt. Es bedeutet, dass Betreiber eine Einwilligungspflicht zur Verwendung von Cookies und etwaigen Trackingmaßnahmen der User einholen müssen. Nicht nur die Verwendung der Cookies, sondern auch das Speichern der Cookies und das Auswerten der entsprechenden Daten bedarf einer klaren Einwilligung.