Skip to main content

12.06.2020 - EU Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten tritt in Kraft

Online Plattformen wie Amazon oder eBay müssen ab 12. Juli 2020 ihre Raning Kriterien offen legen. Denn dann tritt die VERORDNUNG (EU) 2019/1150 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten in Kraft. Die Plattformen müssen dann erklären, warum Produkte und Dienstleistungen weiter oben oder unten in der Ergebnisliste erscheinen. Bezahlen Kunden für ein besseres Ranking, muss das Verfahren von Amazon und Co. detailliert erläutert werden.

Besteht kein Verhältnis mit Verbrauchern, wie z.B. B2B Angebote, muss das Ranking nicht erklärt werden.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R1150&from=DE#d1e537-57-1